Besonderheiten bei Anlieferung & Abholung

Besonderheiten bei der Anlieferung

Bitte markieren Sie Ihr Paket sowie das Produkt selbst mit den Ihnen zugesandten Labeln und geben Sie bzw. das beauftragte Transportunternehmen immer den entsprechenden PI-Code an.

Bei Lieferungen aus Nicht-EU-Ländern bitten wir Sie, die Produktanlieferung gemäß Zollbestimmung für den freien Warenverkehr abzuwickeln (Delivered Duty Paid). Sollte eine temporäre Einfuhr gewünscht werden, ist das Einschalten einer Spedition zwingend erforderlich (kein Kurier, Express-Dienst oder Ähnliches). Genauere Informationen erhalten Sie durch das nächste Zollamt und hier.
 
Wand-/Deckenmontagen sind aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich.

Die Einlagerung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Teilnehmers. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, z. B. bei Verrücken des Produktes, bleibt unberührt.

Melden Sie ein Produkt an, das XXLarge ist, so bitten wir Sie, an unsere Logistik-Abteilung unter logistics(at)red-dot.de vorab einen Plan zur Präsentation Ihrer Einreichung zu senden, sodass dieser von uns freigegeben werden kann.

Der Teilnehmer trägt Sorge für die ordnungsgemäße Lieferung bis zum angegebenen Anlieferungsort, bis hinter die erste Tür. Eventuelle Hilfsmittel (Stapler, Rampe etc.) stellt der Teilnehmer selbst zur Verfügung. Informieren Sie hierüber auch Ihre Spedition bzw. Ihren Lieferanten, da Zusatzkosten im Rahmen der Anlieferung zu Lasten des Teilnehmers gehen.

 

Besonderheiten bei der Abholung

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abholung Ihrer Einreichung selbst verantwortlich sind.

Damit die Abholung Ihres Produktes schnell bearbeitet werden kann, bitten wir Sie, Ihrem Logistikunternehmen (Kurierdienst, Spedition etc.) den Ihnen zugewiesenen PI-Code mitzuteilen.

Bitte beachten Sie die verbindlichen Abholungstermine. Produkte, die bis zum Ende dieser Frist nicht abgeholt wurden, werden von uns gebührenpflichtig eingelagert.

Ausgezeichnete Produkte werden von uns bis zum Beginn der Sonderausstellung eingelagert. Ausgenommen hiervon sind die zur Jurierung durch den Teilnehmer selbst aufgebauten Produkte sowie die mit einer honourable mention prämiierten Produkte. Die selbst aufgebauten Produkte werden in Absprache mit dem Veranstalter im Vorfeld der Sonderausstellung erneut angefordert. Die mit einer honourable mention prämiierten Produkte müssen ebenfalls fristgerecht abgeholt werden.

Die Einlagerung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Teilnehmers. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, z. B. bei Verrücken des Produktes, bleibt unberührt.